Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Allgemeinverfügung über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Extertal

Allgemeinverfügung

Unten angefügt finden Sie die Allgemeinverfügung über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 der Gemeinde Extertal.

Die wichtigsten Punkte:

  1. Alle öffentlichen Veranstaltungen im gesamten Gebiet der Gemeinde Extertal werden hiermit untersagt.
  2. Die Anordnung ist zunächst befristet bis 30.04.2020 um 24.00 Uhr
  3. Öffentliche Veranstaltungen im Sinne der Ziffer 1 können ausnahmsweise unter den am Ende der Begründung dieser Allgemeinverfügung ausgeführten Ausnahmevoraussetzungen im Einzelfall erlaubt werden. Diese Ausnahmeanträge sind an die Gemeinde Extertal zu richten.
  4. Die Allgemeinverfügung gilt nicht für private oder vereinsinterne Veranstaltungen.

Allgemeinverfügung der Gemeinde Extertal als PDF

 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus des Kreises Lippe

 

Zurück zum Anfang