Allgemeinverfügung über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Extertal
Allgemeinverfügung
Unten angefügt finden Sie die Allgemeinverfügung über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 der Gemeinde Extertal.
Die wichtigsten Punkte:
- Alle öffentlichen Veranstaltungen im gesamten Gebiet der Gemeinde Extertal werden hiermit untersagt.
- Die Anordnung ist zunächst befristet bis 30.04.2020 um 24.00 Uhr
- Öffentliche Veranstaltungen im Sinne der Ziffer 1 können ausnahmsweise unter den am Ende der Begründung dieser Allgemeinverfügung ausgeführten Ausnahmevoraussetzungen im Einzelfall erlaubt werden. Diese Ausnahmeanträge sind an die Gemeinde Extertal zu richten.
- Die Allgemeinverfügung gilt nicht für private oder vereinsinterne Veranstaltungen.
Allgemeinverfügung der Gemeinde Extertal als PDF
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